23. April, Dienstag
REVA2019 – Messedaten
STANDAUFBAU
Für alle Aussteller, die eine Standfläche, also keinen Modulstand gemietet haben.
08.00 – 22.00 Uhr: LKW zugelassen
24. April, Mittwoch
Für alle Aussteller
08.00 – 14.00 Uhr: LKW zugelassen
14.00 – 20.00 Uhr: PKW und kleine Lieferwagen zugelassen
Alle Stände müssen um 20.00 Uhr fertig aufgebaut sein.
MESSETAGE
25. April, Donnerstag
9.00 – 19.00 Uhr: für Aussteller
10.00 – 18.00 Uhr: für die Öffentlichkeit
26. April, Freitag
9.00 – 19.00 Uhr: für Aussteller
10.00 – 18.00 Uhr: für die Öffentlichkeit
27. April, Samstag
9.00 – 24.00 Uhr: für Aussteller
10.00 – 18.00 Uhr: für die Öffentlichkeit
ABBAU
27. April, Samstag
18.30 – 24.00 Uhr: Die Tore werden erst um 18.30 Uhr geöffnet, wenn alle Besucher die Halle verlassen haben.
28. April, Sonntag
08.00 – 18.00 Uhr
(29. April, Montag)
In ganz außergewöhnlichen Fällen können am Montag noch Ausstellungsgegenstände vom Messegelände entfernt werden. Es ist eine Genehmigung von Easyfairs erforderlich. Außerdem werden die zusätzlichen Bewachungskosten sowie andere anfallende Kosten durch Easyfairs in Rechnung gestellt.
Parken an den Messetagen: Aussteller folgen Ausfahrt 5 in The Loop zu Parkplatz A, der nur gegen Vorlage eines gültigen Parkscheins zugänglich ist.
Parken an den Messetagen: Aussteller folgen Ausfahrt 5 in The Loop zu Parkplatz A, der nur gegen Vorlage eines gültigen Parkscheins zugänglich ist.
ZU IHRER INFORMATION
(siehe Geschäftsordnung)
- Das ausgefüllte Anmeldeformular oder die Anmeldung über die Website gilt als rechtsverbindlicher Vertrag.
- Die Zulassung für den Standaufbau und die effektive Teilnahme an der Messe wird erst nach der vollständigen Begleichung der Rechnung erteilt.
- Optionen auf einen Standplatz bleiben in der Zeit vor dem 01.01.2019 einen Monat lang gültig. Nach dem 01.01.2019 und bis zum 29.03.2019 gelten sie eine Woche lang, es sei denn, es wird eine andere Vereinbarung mit dem REVA-Sekretariat getroffen. Die Anmeldefrist endet am 29. März 2019. Wer sich später anmeldet, kann teilnehmen, wenn noch Plätze frei sind, zahlt allerdings eine 15 Prozent höhere Anmeldegebühr zur Deckung der Änderungskosten.
- Im Falle einer Stornierung der Teilnahme werden nachstehende Kosten in Rechnung gestellt: Stornierung vor dem 1. Oktober 2018: 15 % des Mietpreises der Standfläche. Bei Stornierung zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 31. Dezember 2018: 30 % des Mietpreises und bei Stornierung ab dem 1. Januar 2019: 100 % des Mietpreises.
- Aussteller, die einen gemeinsamen Stand mieten möchten, sind verpflichtet, das Sekretariat vorab hierüber zu informieren. Sie müssen sich getrennt als Aussteller anmelden und erhalten separate Rechnungen. Andernfalls kann der Aussteller nur dann unter eigenem Firmennamen auf der Website und im Katalog vermerkt werden und nur dann Werbematerial erhalten, wenn der zusätzliche Partner auch die Bearbeitungsgebühr bezahlt.
- In den Gängen der Messehallen gilt aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 5 km/h für alle Fahrzeuge (Fahrräder, Rollstühle, Scooter usw.).
- Aussteller, die an ihrem Stand eine besondere Publikumsattraktion anbieten möchten, müssen dies zuerst beim Veranstalter beantragen, um zu vermeiden, dass dadurch anderen Ausstellern Unannehmlichkeiten entstehen. Bitte berücksichtigen Sie auch die Kosten für Sabam.
- Nach der Geschäftsordnung ist der Direktverkauf von kleinen Produkten mit einem Höchstwert von etwa € 100 auf der Messe erlaubt. Allerdings ist darauf zu achten, dass die Preise dieser Waren ausgewiesen sind, und zwar einschließlich MwSt., um Probleme mit der Umsatzsteuerkontrolle zu vermeiden.
- In allen Hallen und Büros von Flanders Expo herrscht ein absolutes Rauchverbot.
‘Flanders Expo ist die Bezeichnung des gesamten Messegeländes.
‘Easyfairs’ ist der Name des Unternehmens, das diese Hallen verwaltet.