(siehe Geschäftsordnung)
- Bitte berücksichtigen Sie die Stromanschlüsse (kleine Quadrate auf dem Plan).
- Die Wände, die nach den Gängen liegen, müssen offen und für das Publikum zugänglich sein. Abweichungen von dieser Regel müssen beantragt werden.
- Alle Wände, die an einen anderen Stand angrenzen, müssen auf 2,5 m Höhe abgeschlossen sein.
- Höhere Wände oder Wandteile sind nicht zugelassen, es sei denn, es wird mindestens ein Meter Abstand von der Wand des Nachbarn und dem erhöhten Wandteil gehalten. Durchsichtige Aufbauprofile an den Ecken des Standes bilden eine Ausnahme, aber zwischen den Profilen dürfen die Wände selbst nicht höher als 2,5 Meter sein. Wer höher bauen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei REVA stellen und die Genehmigung hierzu von den unmittelbaren Nachbarn erhalten. (freddy@reva.be)
- Falls Sie einen Standbauer mit dem Aufbau eines Stands beauftragen, werden wir dies bei der endgültigen Zuweisung selbstverständlich berücksichtigen. Bitte teilen Sie uns dies auf dem Anmeldeformular eindeutig mit. Es ist wünschenswert, dass Sie einen Entwurf Ihres Stands an REVA schicken oder mailen (freddy@reva.be).
- Wenn Sie mit Subunternehmern zusammenarbeiten, müssen Sie das Formular zur Entschädigungsverzichtserklärung in der Ausstellermappe ausfüllen und einsenden (Teil 9).
- Easyfairs wird die „Toolbox“ rechtzeitig online anbieten (mit Code und Kennwort), mit den technischen Daten und den Richtlinien zum Aufbau des Messestands, zur Miete zusätzlicher Materialleistungen, zum Telefon- und Stromanschluss usw. zusenden oder online bereitstellen. Easyfairs teilt Ihnen ein persönliches Aktenzeichen für Ihre Bestellungen mit.